Stand: 01/2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Fahrzeugsattlerei Philip Ossig (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer (auch per E-Mail, Messenger oder mündlich).
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Auftrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Absprache und können zu Mehrkosten und verlängerten Bearbeitungszeiten führen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde:
ist der Rechnungsbetrag bei Abholung bzw. Übergabe sofort fällig,
kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung verlangt werden,
behält sich der Auftragnehmer vor, bei Sonderanfertigungen oder umfangreichen Arbeiten eine Vorauszahlung zu verlangen.
5. Mindermengenzuschlag
Für Aufträge mit einem Gesamtauftragswert unter 100,00 € kann ein Mindermengenzuschlag erhoben werden.
6. Termine und Bearbeitungszeiten
Genannte Fertigstellungs- oder Abholtermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
das Fahrzeug bzw. Bauteile in einem bearbeitungsfähigen Zustand zu übergeben,
auf bekannte Vorschäden, Besonderheiten oder Risiken hinzuweisen,
vereinbarte Termine einzuhalten.
Bei nicht wahrgenommenen Terminen behält sich der Auftragnehmer vor, Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen im Eigentum des Auftragnehmers.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Keine Gewährleistung besteht für:
normalen Verschleiß,
altersbedingte Materialveränderungen,
Material, das vom Auftraggeber gestellt wurde,
Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Pflege oder Fremdeinwirkung.
Farb- und Strukturabweichungen bei Naturmaterialien (z. B. Leder) sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Abnahme
Die Abnahme der Leistung erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs oder der bearbeiteten Teile. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
12. Aufbewahrung und Standkosten
Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug bzw. Bauteil zeitnah abzuholen. Für längere Standzeiten können Standkosten berechnet werden.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.